AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der S+H Systemtechnik GmbH
Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten mit der Bestätigung des Auftrages. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, sofern nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung diesen Bedingungen widersprochen wird. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Umfang und Inhalt des erteilten Auftrages. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Preise
Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe, Lieferungsmöglichkeiten behalten wir uns vor.
Mindestauftragswert
Übersteigt der Wert eines Auftrages nicht 75,00 € netto, sind wir berechtigt, 5,00 € Zuschlag zu erheben. Porto und Verpackung berechnen wir nach Aufwand.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen netto, sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt ist. An uns unbekannte Auftraggeber erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder nach Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles behalten wir uns unbeschadet des Nachweises höheren Schadens die Berechnung von Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe für Kontokorrentkredite vor. Tritt bei Zahlungen durch Wechsel oder Scheck ein Verzug von mehr als 14 Tagen ein oder wird über das Vermögen des Bestellers selbst der Konkurs oder das Vergleichsverfahren eröffnet, so ist die jeweilige Restforderung sofort fällig. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen. Für die Überlassung der gelieferten Ware können wir eine Pauschalentschädigung für Abnutzung in Höhe von 20% für den ersten Monat ab Lieferung und für jeden weiteren Monat in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages verlangen. Erfolgte eine Auslieferung noch nicht, können wir 15% des Rechnungsbetrages als entgangenen Gewinn verlangen. Höherer Schaden ist jeweils nur bei Nachweis zu ersetzen. Die Zurückhaltung, Aufrechnung oder Verrechnung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wir bitten um genaue Angabe der Anschrift, Post- und Bahnstation. Liegen uns keine speziellen Angaben vor, so wenden wir die uns am geeignetsten erscheinende Versandart an.
Lieferzeit
Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen. Weil wir auf Vorlieferanten angewiesen sind, kann eine Verbindlichkeit im Allgemeinen nicht daraus abgeleitet werden. Schadensersatzansprüche können wir daher nicht anerkennen.
Versicherung
Auf Wunsch werden die Sendungen von uns zu Selbstkosten versichert. Wir empfehlen, eine Versicherung besonders bei empfindlichen Vermessungs-Instrumenten durch uns vornehmen zu lassen. Gegebenenfalls bitten wir um einen entsprechenden Vermerk im Auftrag. Der Inhalt jeder Bahnsendung soll sofort nach Eingang geprüft werden. Es ist erforderlich, Beschädigungen irgendwelcher Art unverzüglich durch die zuständige bahnamtliche Güterabfertigung bescheinigen zu lassen. Selbst bei versicherten Bahnsendungen besteht nur nach Vorlage einer bahnamtlichen Bescheinigung die Möglichkeit der Schadenserstattung.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung oder bis zur vollen Einlösung aller Akzepte und Schecks und bis zur Deckung des Saldos aus ein oder mehreren abzuwickelnden Aufträgen. Bis dahin darf der Besteller die Ware, sofern sie für seinen eigenen Gebrauch bestimmt ist, weder verkaufen, abtreten, verpfänden, vermieten noch verleihen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Wenn Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet wird, geschieht die Verarbeitung für uns, ohne dass wir insoweit verpflichtet werden. Wir werden Eigentümer der neuen Sache. Erfolgt Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Fall der Verbindung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so wird hiermit Miteigentum nachdem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum fraglichen Zeitpunkt übertragen. Sofern der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir diesbezüglich zur Übertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware an den Käufer über. Ist die Ware gegen Transportschaden, sonstigen Schaden oder Verlust durch uns oder den Käufer versichert, so gelten hiermit ab Gefahrübertragung die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zur Bezahlung der Lieferung bzw. zum Ausgleich des Saldos sicherheitshalber an uns als abgetreten.
Rücknahme und Umtausch
Wir sind bereit, innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ware zurückzunehmen oder umzutauschen. Rücksendungen ohne unsere vorherige schriftliche Bestätigung werden nicht angenommen. Haben wir die Rücksendungen oder den Umtausch nicht zu vertreten, werden die uns entstandenen Frachtkosten und 20% des Nettowarenwertes, mindestens aber 10,00 € für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Für Sach- und Rechtsmängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie für Verzug haften wir nur unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, auch solcher aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflicht, wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden.
Für die Lieferung von Hardware und Software-Programmen gilt zusätzlich folgendes:
Hinsichtlich der gelieferten Software wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenstandlichen Programmen und den zugehörigen Dokumentationen eingeräumt. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte verletzen. Der Käufer hat uns von allen gegen ihn diesbezüglich erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Käufer ist bekannt, dass die gegenwärtige technische Entwicklung Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausschließen kann. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware in den Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig ist. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn deren Vernichtung nicht von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht ist und der Käufer nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus vorhandenem Material in maschinenlesbarer Form mit zumutbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Schadensersatzansprüche
gegen uns sowie unsere Gehilfen sind aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden ausgeschlossen und sind in jedem Fall auch auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Diese Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, bei Systemen (Hard und Software) ab Bestätigung der Betriebsbereitschaft. Gegenüber Bestellern, die nicht zu den in § 24AGBG genannten Personen gehören, gilt dies nur dann, sofern nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder fehlender zugesicherter Eigenschaft zwingend durch uns oder unsere Gehilfen gehaftet wird.
Export
Dem Kunden ist bekannt, dass die Gesellschaft an Vorschriften der U.S.-Regierung und des U.S.-Department of Commerce gebunden ist, nach denen der Export oder die Lieferung der Waren in bestimmte Länder verboten ist. Der Kunde verpflichtet sich, solche Lieferungen in diese Länder nicht vorzunehmen bzw. keine Waren in diese Länderweiter zu verkaufen. Es sei denn, dass der Kunde eine Exportgenehmigung von der amerikanischen Handelskammer in Deutschland erhalten hat.
Beanstandungen
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorzunehmen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechseln, Schecks und für Ansprüche bei Auflösung des Vertrages, ist ausschließlich Bielefeld.
Rechtlicher Hinweis zu den geschützten Inhalten
Inhalt und Struktur dieser Internet-Seite sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Veränderung, Bereitstellung für Dritte oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte, insbesondere Texte, Textteile und Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der S+H Systemtechnik GmbH. Insbesondere bedarf die Übernahme auf andere Internet-Seiten der vorgenannten Zustimmung.
Die S+H Systemtechnik GmbH prüft und aktualisiert regelmäßig die Inhalte auf dieser Internet-Seite. Trotz größter Sorgfalt können sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben. S+H Systemtechnik GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Angabe zu jeder Zeit vollständig, richtig und aktuell dargestellt sind, insbesondere für alle Links zu anderen Internet-Seiten, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Ohne vorherige Ankündigung können alle Angaben geändert, entfernt oder ergänzt werden.
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Weitere Hinweise zum Datenschutz
Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Telekommunikations-Datenschutzverordnung, des Teledienste-Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes.
© 2010 S+H Systemtechnik GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Stand Mai 2101. Alle Angaben ohne Gewähr.
Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten mit der Bestätigung des Auftrages. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, sofern nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung diesen Bedingungen widersprochen wird. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Umfang und Inhalt des erteilten Auftrages. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Preise
Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe, Lieferungsmöglichkeiten behalten wir uns vor.
Mindestauftragswert
Übersteigt der Wert eines Auftrages nicht 75,00 € netto, sind wir berechtigt, 5,00 € Zuschlag zu erheben. Porto und Verpackung berechnen wir nach Aufwand.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen netto, sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt ist. An uns unbekannte Auftraggeber erfolgt die Lieferung per Nachnahme oder nach Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles behalten wir uns unbeschadet des Nachweises höheren Schadens die Berechnung von Fälligkeitszinsen in banküblicher Höhe für Kontokorrentkredite vor. Tritt bei Zahlungen durch Wechsel oder Scheck ein Verzug von mehr als 14 Tagen ein oder wird über das Vermögen des Bestellers selbst der Konkurs oder das Vergleichsverfahren eröffnet, so ist die jeweilige Restforderung sofort fällig. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen. Für die Überlassung der gelieferten Ware können wir eine Pauschalentschädigung für Abnutzung in Höhe von 20% für den ersten Monat ab Lieferung und für jeden weiteren Monat in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages verlangen. Erfolgte eine Auslieferung noch nicht, können wir 15% des Rechnungsbetrages als entgangenen Gewinn verlangen. Höherer Schaden ist jeweils nur bei Nachweis zu ersetzen. Die Zurückhaltung, Aufrechnung oder Verrechnung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wir bitten um genaue Angabe der Anschrift, Post- und Bahnstation. Liegen uns keine speziellen Angaben vor, so wenden wir die uns am geeignetsten erscheinende Versandart an.
Lieferzeit
Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Wissen. Weil wir auf Vorlieferanten angewiesen sind, kann eine Verbindlichkeit im Allgemeinen nicht daraus abgeleitet werden. Schadensersatzansprüche können wir daher nicht anerkennen.
Versicherung
Auf Wunsch werden die Sendungen von uns zu Selbstkosten versichert. Wir empfehlen, eine Versicherung besonders bei empfindlichen Vermessungs-Instrumenten durch uns vornehmen zu lassen. Gegebenenfalls bitten wir um einen entsprechenden Vermerk im Auftrag. Der Inhalt jeder Bahnsendung soll sofort nach Eingang geprüft werden. Es ist erforderlich, Beschädigungen irgendwelcher Art unverzüglich durch die zuständige bahnamtliche Güterabfertigung bescheinigen zu lassen. Selbst bei versicherten Bahnsendungen besteht nur nach Vorlage einer bahnamtlichen Bescheinigung die Möglichkeit der Schadenserstattung.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung oder bis zur vollen Einlösung aller Akzepte und Schecks und bis zur Deckung des Saldos aus ein oder mehreren abzuwickelnden Aufträgen. Bis dahin darf der Besteller die Ware, sofern sie für seinen eigenen Gebrauch bestimmt ist, weder verkaufen, abtreten, verpfänden, vermieten noch verleihen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Wenn Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet wird, geschieht die Verarbeitung für uns, ohne dass wir insoweit verpflichtet werden. Wir werden Eigentümer der neuen Sache. Erfolgt Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Fall der Verbindung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so wird hiermit Miteigentum nachdem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum fraglichen Zeitpunkt übertragen. Sofern der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir diesbezüglich zur Übertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware an den Käufer über. Ist die Ware gegen Transportschaden, sonstigen Schaden oder Verlust durch uns oder den Käufer versichert, so gelten hiermit ab Gefahrübertragung die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bis zur Bezahlung der Lieferung bzw. zum Ausgleich des Saldos sicherheitshalber an uns als abgetreten.
Rücknahme und Umtausch
Wir sind bereit, innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ware zurückzunehmen oder umzutauschen. Rücksendungen ohne unsere vorherige schriftliche Bestätigung werden nicht angenommen. Haben wir die Rücksendungen oder den Umtausch nicht zu vertreten, werden die uns entstandenen Frachtkosten und 20% des Nettowarenwertes, mindestens aber 10,00 € für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Für Sach- und Rechtsmängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie für Verzug haften wir nur unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, auch solcher aus Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflicht, wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden.
Für die Lieferung von Hardware und Software-Programmen gilt zusätzlich folgendes:
Hinsichtlich der gelieferten Software wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenstandlichen Programmen und den zugehörigen Dokumentationen eingeräumt. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte verletzen. Der Käufer hat uns von allen gegen ihn diesbezüglich erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dem Käufer ist bekannt, dass die gegenwärtige technische Entwicklung Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausschließen kann. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware in den Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig ist. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn deren Vernichtung nicht von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht ist und der Käufer nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus vorhandenem Material in maschinenlesbarer Form mit zumutbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Schadensersatzansprüche
gegen uns sowie unsere Gehilfen sind aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden ausgeschlossen und sind in jedem Fall auch auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Diese Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, bei Systemen (Hard und Software) ab Bestätigung der Betriebsbereitschaft. Gegenüber Bestellern, die nicht zu den in § 24AGBG genannten Personen gehören, gilt dies nur dann, sofern nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder fehlender zugesicherter Eigenschaft zwingend durch uns oder unsere Gehilfen gehaftet wird.
Export
Dem Kunden ist bekannt, dass die Gesellschaft an Vorschriften der U.S.-Regierung und des U.S.-Department of Commerce gebunden ist, nach denen der Export oder die Lieferung der Waren in bestimmte Länder verboten ist. Der Kunde verpflichtet sich, solche Lieferungen in diese Länder nicht vorzunehmen bzw. keine Waren in diese Länderweiter zu verkaufen. Es sei denn, dass der Kunde eine Exportgenehmigung von der amerikanischen Handelskammer in Deutschland erhalten hat.
Beanstandungen
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorzunehmen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch aus Wechseln, Schecks und für Ansprüche bei Auflösung des Vertrages, ist ausschließlich Bielefeld.
Rechtlicher Hinweis zu den geschützten Inhalten
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